Steuerzahler sind in Kroatien bis zum 20. September 2020 von der Zahlung der Mehrwersteuer auf alle Importe befreit. Eingeschlossen sind dabei auch ausländische Unternehmen, die für die Mehrwersteuer in Kroatien registriert sind. Durch diese Verbuchung können Importeure anstatt der festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer alternativ nur die jeweilige Umsatzsteuerschuld angeben.
Damit soll der Cashflow der Steuerzahler verbessert werden als Reaktion auf die Corona-Pandemie. Ursprünglich sollte diese Maßnahme bis zum 20. Juni 2020 andauern, wurde allerdings um drei weitere Monate verlängert.
Die EU-Richtlinie 2018/822 (DAC6) wurde ebenfalls kürzlich überarbeitet und hat für eine Verschiebung der Meldefristen gesorgt. Folgende Fristen wurden dafür formuliert:
- Vereinbarungen, die zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 umgesetzt wurden, werden nun vom 31. August 2020 auf den 28. Februar 2021 verschoben.
- Die 30-Tage-Frist für die Berichterstattung über Vereinbarungen im Zeitraum vom 1. Juli-31. Dezember 2020 beginnt am 1. Januar 2021.
- Die erste periodische Berichterstattung über marktfähige Vereinbarungen ist am 30. April 2021 fällig.
BREAKING NEWS: Mehrwertsteuerregelung
Aufgrund der andauernden pandemischen Lage weltweit, wurde der Mehrwertsteuersatz in Kroatien auf Grundnahrungsmittel angepasst. Der Satz wurde von 25% auf 13% heruntergesetzt.
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