Länderliste für Ihre e-Invoicing-Anforderungen
Welche e-Invoicing-Anforderung gilt in welchem Land?
Lesen Sie hier alle Vorgaben für die neuen Anforderungen des e-Invoicings für mehr als 60 Länder nach.
Rechnungsformat: PEPPOL BIS-Format
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Der Lieferant muss in der Lage sein, PEPPOL-Rechnungen zu verschicken. Dabei gibt es die Möglichkeit, den PEPPOL interoperability framework anzuwenden. Belgische Betreiber können auch ohne PEPPOL e-Invoices über ein manuelles Formular der Mercurius-Plattform einreichen. Alle Rechnungen werden auf der e-mailroom-Plattform Mercurius gesammelt. Diese hat ein web interface, damit die Absender den aktuellen Status der e-Invoices überprüfen können.
Rechnungsformat: NF-e, NFC-e und CT-e / Spezifisches XML-Format
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: In Brasilien werden weltweit am meisten elektronische Rechnungen ausgestellt. Das Steuersystem und das e-Invoicing-Modell zählt zwar zu den komplexesten der Welt, ist jedoch umfassend konsolidiert und verbreitet. Die E-Rechnungsstellung ist obligatorisch, jedoch gibt es unterschiedliche Rechnungsbestimmungen innerhalb des Landes. Eine E-Signatur und Validierung durch die Steuerbehörde sind vor dem Senden an den Empfänger erforderlich, um einen obligatorischen grafischen Darstellungs-Barcode zu generieren. Die Überprüfung der E-Rechnung durch den Käufer ist nach dem Empfang erforderlich.
Elektronische Rechnungen müssen für 5 Jahre archiviert werden.
Rechnungsformat: efaktura
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Das System eFaktura.bg wurde 2007 eingeführt und wird heute von über 500 Rechnungsausstellern aus verschiedenen Branchen genutzt. Die elektronische Rechnungsstellung ist ein automatisierter Prozess der elektronischen Ausstellung, des Versands, des Empfangs und der Verarbeitung von Rechnungen. Die elektronische Rechnungsstellung gehört zu den Handelsprozessen, die aus der Sicht des Lieferanten als “Auftragserfassung” und aus der Sicht des Käufers als “Einkaufszahlung” bezeichnet werden.
Rechnungsformat: XML-e-Invoices
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Seit 2018 ist e-Invoicing in Costa Rica verpflichtend für B2B- und B2C-Transaktionen sowie für Credit Notes und elektronische Debit Notes. Der e-Invoicing Einsatz soll der Regierung helfen, ihr Ziel der digitalen Integration zu erreichen, aber auch die Steuerhinterziehung durch die Optimierung der Steuerkontrollen zu bekämpfen.
Rechnungsformat: Spezifisches XML
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Die elektronische Rechnungsstellung (DTE) ist für alle Steuerpflichtigen obligatorisch. Eine E-Signatur und Validierung durch die Steuerbehörde sind vor dem Senden an den Empfänger erforderlich, um einen obligatorischen grafischen Darstellungs-Barcode zu generieren. Die Bestätigung der E-Rechnung durch den Käufer ist erforderlich. Die Lagerzeit von E-Rechnungen im E-Archiv beträgt hier 6 Jahre.
Rechnungsformat: OIOUBL, ein nationaler UBL 2.0-Standard ist in Dänemark verpflichtend. BIS 3 UBL ist dabei freiwillig
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Zentrale, regionale und lokale Behörden sind verpflichtet, e-Invoices zu erhalten und diese zu verarbeiten. Wirtschaftsteilnehmer müssen diese elektronischen Rechnungen an die Behörden ausstellen. Natürliche und gesetzliche Personen müssen über ein Bankkonto verfügen, auf welches die Behörden die Zahlungen einzahlen kann. Öffentliche Instanzen sollten das OIO Reliable Asynchronous Secure Profile (kurz OIORASP) nutzen. Dieses stellt ein Profil aus Webservice-Standards dar, um elektronische Dokumente verlässlich und sicher übertragen zu können. Die elektronischen Rechnungen im B2G-Bereich werden über die Plattform NemHandel ausgetauscht. Unternehmen können alle Lösungen zur elektronischen Rechnungsstellung nutzen, die mit NemHandel verbunden und kompatibel sind. Über das NemHandel-Netzwerk können auch Nutzer des PEPPOL-Netzwerks erreicht werden, da das NemHandel-System die gleiche Struktur wie PEPPOL hat.
Rechnungsformat: : XRechnung (für zentrale, regionale und lokale Behörden), ZUGFeRD 2.1
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Jedes Bundesland muss seine eigenen Gesetze zur elektronischen Rechnungsstellung erlassen.
Rechnungsformat: XML-basierten Standard EVS 923: 2014. Ab April 2020 gilt der europäische e-Invoicing-Standard.
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Das Annehmen und Verarbeiten von e-Invoices ist für den vollständigen öffentlichen Sektor verpflichtend. Außerdem sind B2G-Transaktionen zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Es gibt keine zentrale Plattform, die Empfänger erhalten die e-Invoices über individuelle Service-Plattformen. Dabei brauchen Wirtschaftsakteure ERP oder eine Buchhaltungssoftware, um e-Invoices erstellen zu können. Alternativ kann dies ein externer Softwareanbieter übernehmen. Alle Anbieter müssen den nationalen und später den europäischen e-Invoicing-Standard verwenden.
Rechnungsformat: In Finnalnd gelten eigene Formate wie Finvoice und TEAPPSXML
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Für B2B-Transaktionen ist die elektronische Rechnungsstellung und Verarbeitung verpflichtend. Seit 2010 ist B2G-e-Invoicing obligatorisch. Seit April 2020 können auch private Unternehmen auf das Recht bestehen von ihren Lieferanten Rechnungen in elektronischer Form zu erhalten. Rechnungsempfänger können alle E-Rechnungen ablehnen, die im PDF-Format sind oder nicht dem XML-Standard entsprechen. Das bedeutet, dass das Gesetz ab dem 1. April 2020 öffentlichen Verwaltungen und privaten Unternehmen erlaubt, von finnischen Lieferanten elektronische Rechnungen zu fordern.
Rechnungsformat: OASIS UBL 2.1, CII UN/CEFACT-Format und Factur-X
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Elektronische Rechnungen sind in Frankreich für den B2G-Sektor für alle Unternehmen ab 2020 über das Portal Chorus Pro obligatorisch. Ab dem 1. Juli 2024 müssen im B2B-Sektor alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Nach und nach wird die Verpflichtung zur Ausstellung und zum Versand von Rechnungen ab dem 1. Juli 2024 zunächst für große Unternehmen, ab dem 1. Januar 2025 für mittlere Unternehmen und ab dem 1. Januar 2026 für KMU gelten.
Rechnungsformat: es gibt keinen standardisierten Ansatz
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Das Ausstellen elektronischer Rechnungen in Griechenland ist nicht verpflichtend. Es gibt verschiedene B2G-e-Invoicing-Service-Anbieter wie IMPACT, RETAIL-LINK, SINGULARLOGIC. Wirtschaftsteilnehmer können elektronische Rechnungen nach verschiedenen Standards stellen. Die Regierung zieht jedoch in Betracht, das PEPPOL-Netzwerk und das 4-Corner-Model einzuführen.
Rechnungsformat: EDIFACT, ANSI X12 oder XML
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Bis April 2022 sollen bei allen Unternehmen unter dem Prinzip MTD (Making Tax Digital) die Rechnungserstellung elektronisch erfolgen. Das Prinzip vorab auch schon freiwillig angewendet werden.
Rechnungsformat: XML-Datei
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Seit 2019 gibt es in Guatemala ein neues Rechnungssystem, das sogenannte FEL (Factura Electrónica en Línea). Dieses System umfasst die Ausstellung, Übermittlung, Zertifizierung und Konservierung von elektronischen Rechnungen, Gut- und Lastschriften, Belegen und anderen autorisierten Dokumenten. Diese Steuerdokumente werden als „Elektronische Steuerdokumente“ betitelt, DTE (Documento Tributario Electrónico). Guatemala macht die elektronische Rechnungsstellung Schritt für Schirtt zur Pflicht und 2021 sollen noch mehr Nutzergruppen davon betroffen sein.
Gespeichert werden sollen die elektronischen Rechnungen solange, wie im Steuerrecht festgelegt.
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Die elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber derzeit nicht obligatorisch. Eine digitale Signatur als “Advanced Electronic Signature” ist beispielsweise erforderlich, um Integrität und Authentizität zu gewährleisten. Die Bestätigung der E-Signatur des Käufers nach Erhalt ist nicht erforderlich. Die Zustimmung des Käufers ist erforderlich.
Lagerzeit: 7 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres.
Rechnungsformat:
UBL 2.1 mit CEN-BII04 und BII05 Spezifikationen; PEPPOL BIS
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Es gibt keine Gesetzgebung, welche e-Invoicing verpflichtend macht. Jedoch wird die Anwendung elektronischer Rechnungen im B2G-Bereich seit 2015 empfohlen. Wirtschaftsteilnehmer können elektronische Rechnungen über das PEPPOL-Netzwerk einreichen.
Rechnungsformat: GST
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Nach einem neuen Zeitplan der Regierung wurde beschlossen, dass für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs.100 crore oder mehr ab dem 1. April 2020 die elektronische Rechnungsstellung obligatorisch ist. Mit diesem neuen e-Invoicing-System wird die Standardberichterstattung zwischen Steuerzahlern und Behörden vereinfacht. Durch die Möglichkeit, B2B-Rechnungen und Steuern zu überwachen, kann Steuerhinterziehung verhindert werden. Die Erstellung der E-Rechnung liegt in der Verantwortung des Steuerzahlers, der diese an das Invoice Registration Portal (IRP) der GST melden muss. Dieses Portal generiert eine eindeutige Rechnungsreferenznummer (IRN), signiert die E-Rechnung digital und generiert einen QR-Code. Der QR-Code enthält wichtige Parameter der E-Rechnung und sendet diese an den Steuerzahler zurück, der das Dokument zuerst erstellt hat. Das IRP sendet die unterschriebene E-Rechnung auch an den Empfänger des Dokuments in der auf der E-Rechnung angegebenen E-Mail.
Rechnungsformat: PEPPOL BIS, UBL, EDIFACT
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Zentrale Regierungsbehörden und -instanzen sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß dem europäischen Standard zu erhalten und zu verarbeiten. Ab April 2020 sind alle Behörden und Instanzen von dieser Regelung betroffen. Die Verpflichtung gilt nur für Rechnungen, die sich auf öffentliche Aufträge beziehen und welche über dem EU-Schwellenwerten liegen. Bisher gibt es keine rechtlichen Verpflichtungen bezüglich e-Invoicing gegenüber Wirtschaftsteilnehmern.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: E-Invoicing ist zwar zulässig, allerdings noch nicht obligatorisch. Dabei müssen die e-Invoices mit den israelischen E-Signatur-Gesetz übereinstimmen, was bedeutet, dass sie eine elektronische Signatur besitzen müssen. Die Dokumente müssen nach gesetzlichen Vorschriften 7 Jahre aufbewahrt werden.
Rechnungsformat: FatturaPA, ein nationaler XML-Standard
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Das Erstellen, Annehmen und Verarbeiten elektronischer Rechnungen ist für den B2G-Bereich verpflichtend. Italien bietet ein Austauschsystem namens “Sistema di Interscambio” für elektronische Rechnungen an. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen Anforderungen, e-Invoices im System einzureichen.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Elektronische Rechnungen sind in Japan nicht verpflichtend, allerdings ist eine digitale Signatur erforderlich. Es gibt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Eine elektronische Rechnungsstellung ist obligatorisch. Allerdings muss der Empfänger zustimmen. Dies kann implizit erfolgen und muss in jedem Falle nachweisbar sein. Außerdem wird empfohlen, die Rechnungen auf ihre Echtheit und Integrität zu überprüfen. Nach Erhalt sollte eine digitale Signatur erfolgen. Es besteht außerdem eine Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren.
Rechnungsformat: webbasiert und in XML-Format
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Unternehmen auf den Kanarischen Inseln sind seit 2019 verpflichtet gemäß dem SII-System zu handeln und der Steuerbehörde sofort zu zahlende Steuern zu übermitteln. Bestimmte Unternehmen sind davon betroffen.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: In Katar ansässige Unternehmen können freiwillig Rechnungen elektronisch erstellen, es ist jedoch nicht verpflichtend. Wenn eine Rechnung elektronisch erstellt wird, ist jedoch eine digitale Signatur erforderlich und das Dokument muss 10 Jahre lang archiviert werden.
Rechnungsformat: XML (UBL 2.0)
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Die elektronische Rechnungsstellung (DTE) ist für alle Steuerpflichtigen obligatorisch. Eine digitale Signatur ist erforderlich und die Rechnung muss innerhalb von 48 Stunden nach der Unterschrift an die Steuerbehörde übermittelt werden. Die grafische Darstellung der Dokumente ist reguliert (CUFE oder UUI) und die Validierung des Käufers nach Erhalt ist erforderlich. Die Zustimmung des Käufers ist nicht erforderlich.
Lagerzeit: 5 Jahre
Rechnungsformat: die kroatische Regierung empfielt den OASIS UBL 2.1-Standard für den B2G-e-Invoice-Austausch. Es gibt aber auch andere Standards, wie beispielsweise Cross Industry Invoice (CII)
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Alle öffentlichen Auftraggeber sind dazu verpflichtet, e-Invoices zu erhalten. Seit dem 1. Juli 2019 sind Lieferanten dazu verpflichtet, e-Invoices auszustellen. Ausgestellte e-Invoices öffentlicher Aufträge müssen der europäischen Norm (CEN) entsprechen. Der europäische e-Invoicing-Standard (EN) wurde in Kroatien bereits vollständig umgesetzt. Rechnungen werden über die zentrale Plattform “Servis eRačun za državu” ausgetauscht. Die Plattform dient als Verbindungspunkt aller Teilnehmer und hilft dabei, standardisierte e-Invoices bereitzustellen.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Elektronische Rechnungen sind in Liechtenstein nicht verpflichtend, allerdings ist eine digitale Signatur erforderlich.
Rechnungsformat: Es gibt keinen verpflichtenden Standard, eSaskaita wird aber empfohlen
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: B2G-e-Invoicing in Litauen ist verpflichtend. Jeder Service-Anbieter kann genutzt werden, um elektronische Rechnungen gemäß des europäischen Standards zu stellen. Rechnungen, welche nicht dem europäischen Standard entsprechen, sollten über eSaskaita eingereicht werden.
Rechnungsformat:PEPPOL BIS und UBL 2.1
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: B2G-e-Invoicing steht für Lieferanten zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung. Zentrale öffentliche Stellen sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen erhalten und verarbeiten zu können. Der PEPPOL-Access-Point muss von zentralen Regierungsorganisationen genutzt werden. Um diesen auch als lokale Organisation nutzen zu können, muss PEPPOL in das eigene Rechnungssystem integriert werden.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: In Malaysia ist die elektronische Rechnung zwar erlaubt, jedoch noch nicht obligatorisch. Das Land ist jedoch auf dem Vormarsch und möchte mehr in Richtung Digitalisierung gehen.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Es gibt derzeit keine Gesetzgebung bezüglich e-Invoicing. Wirtschaftsteilnehmer können freiwillig elektronische Rechnungen stellen.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Seit 01.01.2018 gelten in Marokko für größere Unternehmen neue Rechnungsvorschriften. Diese wurden eingeführt, um fiktive und betrügerische Rechnungen zu umgehen und zu bekämpfen.
Rechnungsformat: XML-Standard, welches von der SAT (Steuerverwaltung) reguliert wird
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: E-Rechnungen in Mexiko heißen CFDI und sind für alle Steuerpflichtigen obligatorisch und müssen von der privaten Plattform “PAC (Proveedores Autorizados de Certificación)” validiert werden. Digitale Unterschriften und Validierung durch die Steuerbehörde sind erforderlich. Es wird ein obligatorischer QR-Code für die grafische Darstellung generiert. Die Validierung des Käufers nach Erhalt ist nicht erforderlich. Die Zustimmung des Käufers ist nicht erforderlich.
Rechnungsformat: per EDI
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Eine E-Rechnung ist zulässig aber nicht obligatorisch! Bitte achten Sie darauf, VOR der Ausstellung einer elektronischen Rechnung die Finanzverwaltung zu kontaktieren. Die digitale Signatur ist erforderlich, um die Authentizität der E-Rechnung sicher zu stellen. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht beträgt 5 Jahre ab Rechnungsdatum.
Rechnungsformat: NLCIUS for EN 16931-1, UBL-OHNL (national UBL), SETU (HR-XML), SI-UBL
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: B2G-e-Invoicing in den Niederlanden ist bereits seit 2017 für die zentrale Regierung verpflichtend. Die niederländische PEPPOL-Behörde “Simplerinvoicing” ist das Drehkreuz des Rechnungsaustausches, sowohl im B2G- als auch im B2C-Bereich. Lieferanten können e-Invoices also über diese Portal einreichen. Es besteht zusätzlich aber auch die Möglichkeit, elektronische Rechnungen über andere Anbieter, welche mit dem PEPPOL-Netzwerk verbunden sind, zu nutzen. Außerdem können auch entsprechende Angebote und Services der Regierung genutzt werden.
Rechnungsformat: PEPPOL-BIS-Format
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Agiert als PEPPOL-Behörde seit dem 31. Oktober 2019. Neuseeland und Australien unterstützen sich bei technischen Anforderungen und Problemen gegenseitig.
Rechnungsformat: EHF 3.0 und PEPPOL BIS, öffentliche Behörden müssen aber in der Lage sein, bei Formate empfangen zu können
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Norwegen gilt als das fortschrittlichste skandinavische Land in Sachen e-Invoicing. Um EHF-Rechnungen annehmen zu können, müssen Unternehmen bei ELMA registriert sein. Seit 2015 werden elektronische Rechnungen in allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung verwendet. Seit 2012 müssen alle B2G-Akteure in der Lage sein, elektronische Rechnung zu versenden und zu empfangen. Norwegen hat 45 produktive PEPPOL-Access-Points und mehr als 121.000 PEPPOL-Empfänger.
Rechnungsformat: ebInterface (nationaler XML-Standard) und PEPPOL
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Die e-Invoicing-Lösung muss mit dem Unternehmensserviceportal (USP) verbunden sein, welches notwendige Authentifizierungsdienste zum Einreichen von e-Invoices bereitstellt. E-Invoices werden dann über das Portal E-rechnung.gv.at eingereicht. Dieses deckt alle technischen Anforderungen gemäß des europäischen Standards ab.
Rechnungsformat: Länderspezifisches XML
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: E-Rechnungen in Peru (CPE) sind obligatorisch und müssen von der Steuerbehörde-Schnittstelle validiert werden. Jede E-Rechnung muss 72 Stunden nach Ausstellung gesendet werden.
Eine E-Signatur und Validierung durch die Steuerbehörde sind erforderlich, um einen obligatorischen grafischen Darstellungs-Barcode zu generieren. Die Zusammenfassung der Verbindlichkeiten und Forderungen ist jeden Monat erforderlich. Die Validierung der E-Rechnung durch den Käufer ist ebenfalls erforderlich.
Elektronische Rechnungen werden 5 Jahre lang gespeichert.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Auf den Philippinen soll bis 2022 die Pflicht eingeführt werden, Rechnungen elektronisch zu erstellen. 2021 wurde bereits ein Pilotprojekt gestartet, das die obligatorische Umstellung auf elektronische Rechnungen weiter vorantreiben soll.
Rechnungsformat: UBL 2.1, UN/CEFACT CII, PEPPOL BIS Billing 3.0
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Im Februar hat das polnische Finanzministerium einen neuen Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in einem Continuous Transaction Control System (CTC) über die nationale Plattform (Krajowy System e-Faktur – KseF) veröffentlicht. Dieser Entwurf soll voraussichtlich ab Oktober 2021 in Kraft treten. Bis dahin gilt weiterhin die freiwillige Ausstellung elektronischer Rechnungen.
Elektronische Rechnungen werden standardmäßig 10 Jahre archiviert.
Rechnungsformat: UBL 2.0, XML-GS1
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Wirtschaftsteilnehmer sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Behörden müssen dazu in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Dafür gibt es verschiedene Plattformen, die genutzt werden können, wie beispielsweise Portal BASE und eSPap. Behörden können die Portal BASE nutzen, um elektronische Rechnungen zu verarbeiten. Die zur Verarbeitung verwendeten Lösungen stellen verschiedene Service Providers zur Verfügung.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: In Rumänien gibt es keine zentralen Plattformen, die e-Invoicing-Prozesse managen. Es gibt aktuell keine gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von e-Invoices. Wirtschaftsteilnehmer können also frei wählen, über welchen Anbieter elektronische Rechnungen ausgestellt und übermittelt werden sollen.
Rechnungsformat: XML-Format
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Aktuell ist in Russland die elektronische Rechnungserstellung keine Pflicht und Steuerzahler können sich lediglich freiwillig dafür entscheiden. Russland arbeitet jedoch daran, die Regelung obligatorisch zu machen und alle Steuerzahler dazu zu verpflichten, Rechnungen elektronisch zu erstellen.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Am 04.Dezember 2020 wurde beschlossen, dass ab 04.Dezember 2021 die elektronische Rechnungserstellung geltend gemacht wird. Für die Ausstellung elektronischer Rechnungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: B2G-Rechungstransaktionen in der Slowakei können freiwillig auf elektronischem Weg erfolgen. Das Finanzministerium hat ein Konzept für eine einheitliche e-Invoicing-Lösung entwickelt. Dadurch soll ein verpflichtender elektronischer Rechnungsaustausch sichergestellt werden. Die Einführung dieser Lösung erfolgt in drei Schritten. Am Ende der Implementierung sind alle Behörden und Unternehmen dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszutauschen. Die Umsetzung des EU-Gesetzes zu e-Invoicing wird erfolgt sein und eine automatische Verarbeitung und Übertragung der Rechnungen wird verfügbar sein.
Rechnungsformat: e-SLOG als verpflichtender Standard
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: E-Invoicing in Slowenien ist bereits seit 2015 verpflichtend. B2G- und G2G-Rechnungen müssen über das PPA-e-Invoicing-System übermittelt werden. Dabei können Unternehmen elektronische Rechnungen über verschiedene Kanäle und Lösungen einreichen, wie bspw. Webservices oder Webportale. Hierfür werden verschiedene Service-Anbieter genutzt. Aktuell können bereits mehr als 90% der slowenischen Akteure im öffentlichen Bereich elektronische Rechnungen gemäß der EU-Richtlinie erhalten.
Rechnungsformat:
Neueste Anforderungen für e-Invoicing:
Rechnungsformat: Facturae, V3.2.X
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Elektronische Rechnungen sind im öffentlichen Bereich verpflichtend. Öffentliche Behörden müssen elektronische Rechnungen über einen in allen Abteilungen einheitlichen Eingangspunkt erhalten (FACe). Öffentliche Behörden dürfen nur Rechnungen in Papierform annehmen, wenn diese unter einem Wert von 5000 EUR liegen. E-Invoicing-Anbieter können frei gewählt werden, müssen aber mit FACe über Webservices verbunden sein.
Rechnungsformat: Sveafaktura BIS 5A 2.9, PEPPOL BIS Billing 3.0
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Schweden hat bereits in den 90er Jahren mit der Einführung von e-Invoicing begonnen. Seit April 2019 sind alle Lieferanten öffentlicher Unternehmen zur elektonischen Rechnungsstellung verpflichtet. Die Nutzung von PEPPOL BIS Billing 3.0 ist für Käufer des öffentlichen Sektors ebenfalls verpflichtend. Bei Verstoß müssen Lieferanten und Käufer mit Strafen rechnen. Durch diese Regelung werden Kosteneinsparungen von bis zu 165 Mio. EUR/Jahr erwartet.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Für den B2C- und B2B-Bereich ist e-Invoicing in der Schweiz freiwillig. Im B2G-Bereich ist es bereits seit 2014 bei Rechnungen mit einem Wert von mindestens 5000 CHF verpflichtend .
Rechnungsformat: EDIFACT, UBL und ISDOC
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Zentrale, regionale und lokale Behörden sind verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen und diese zu Verarbeiten. Alle Wirtschaftsteilnehmer müssen e-Invoices ausstellen. Elektronische Rechnungen sollten dabei über die Plattform Národní elektronický nástroj (NEN) verarbeitet werden. Der europäische Standard wurde in die technischen Standards in Tschechien aufgenommen. Seit 2009 gibt es den einheitlichen nationalen e-Invoicing-Standard ISDOC.
Rechnungsformat: UBL-TR, ein nationaler XML-Standard
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Alle Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von 5 Mio. TRY (bisher 10 Mio. TRY) sind dazu verpflichtet, ihre Rechnungen bis zum 1. Juli 2020 zu digitalisieren. Dies gilt insbesondere für alle Zwischenhändler und Kaufleute der Obst- und Gemüseindustrie bis zum 1. Januar 2020. Unternehmen auf dem Energiemarkt, Automobilhersteller, Online-Verkäufer und Web-Werber können sich hingegen noch bis zum 1. Juli 2020 Zeit lassen.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: In Ungarn gibt es keine e-Invoicing-Gesetzlegung. Rechnungen können elektronisch oder schriftlich gestellt werden. Auftraggeber sollten e-Invoices akzeptieren, wenn die Authentizität und die Integrität des Absenders garantiert werden kann. Steuerzahler mit einer USt. von mindestens 100.000 HUF sind jedoch dazu verpflichtet, die Daten automatisch und elektronisch an die ungarische Steuerbehörde zu übermitteln.
Rechnungsformat: spezifisches XML
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: E-Rechnungen (CFE) sollen in Zukunft obligatorisch werden. Zur Zeit sind diese noch freiwillig und müssen von der Online-Schnittstelle der Steuerbehörde validiert werden. Eine E-Signatur und Validierung durch die Steuerbehörde sind vor dem Senden an den Empfänger erforderlich, um einen obligatorischen grafischen Darstellungs-QR-Barcode zu generieren. Die Bestätigung der E-Signatur des Käufers nach Erhalt sowie die Zustimmung des Käufers ist nicht erforderlich. Die Lagerzeit im E-Archiv beträgt 5 Jahre.
Rechnungsformat: –
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist die Erstellung elektronischer Rechnungen nicht obligatorisch, aber Unternehmen können sich freiwillig dafür entscheiden. Die Zustimmung des Käufers ist nicht erforderlich. Jedoch ist bei einer elektronischen Rechnung eine digitale Signatur notwendig.
Die Rechnungen müssen 10 Jahre archiviert werden.
Rechnungsformat: PEPPOL-BIS-Standard
Neueste Anforderungen für e-Invoicing: Elektronische Rechnungen wurden für den B2G-Bereich eingeführt. Das Ausstellen elektronischer Rechnungen ist für Wirtschaftsteilnehmer verpflichtend und Behörden müssen e-Invoices annehmen und verarbeiten können. Unternehmen senden ihre elektronischen Rechnungen freiwillig über den e-Invoicing Access Point ARIADNI an die zentrale Plattform Treasury of the Republic.