Die EU-Richtlinie 2014/55/EU, welche am 26. Mai 2014 in Kraft getreten ist verpflichtet die öffentlichen Auftraggeber Ihre elektronischen Rechnungen zu empfangen und zu bearbeiten. Laut der Kommission sollte bis 2020 die elektronische Rechnungsstellung als führende Methode eingesetzt werden. Die Kommission wollte dabei kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit bieten von den Vorteilen des e-Invoicings, wie dem Einsparpotential, zu profitieren.
Dabei sollen kleine Unternehmen und Mittelständler insbesondere von der Möglichkeit der Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse profitieren.
So sagte auch schon Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekräter im Bundesministerium:
“Das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes ist ein weiterer Meilenstein in der E-Government-Strategie der Bundesregierung. Die elektronische Rechnungslegung trägt zu einer enormen Entbürokratisierung, Kosteneinsparung und schnelleren Abwicklung der Zahlungen bei.”