E-Invoicing, E-Archive und E-Waybill
Was erwartet Unternehmen in der Türkei bezüglich E-Invoicing in 2020?
Viele dürften E-Invoicing schon mal gehört haben, doch machen sich viele Unternehmen noch nicht die zahlreichen Vorteile dessen zu Nutze. Durch die Digitalisierung Ihrer Rechnungen vereinfachen Sie nicht nur den Prozess für sich selbst, sondern leisten einen positiven Beitrag zum Umweltschutz, bleiben stets rechtlich abgesichert und können zwischen 1,53€ und 4,19€ pro Rechnung einsparen. In der Türkei wird darum E-Invoicing ab 2020 zum Standard und gilt als Pflicht für viele Unternehmen. Doch was heißt das genau und wer ist davon betroffen?
BREAKING NEWS: neue Regelungen ab 2021
Die türkische Steuerbehörde hat nun neue Steuerregelungen angekündigt. Diese wirken sich auf die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung mit öffentlichen und privaten Unternehmen aus.
In der Türkei ist die elektronische B2B-Rechnung bereits seit 2014 Pflicht. Diese Pflicht war dabei stark abhängig von dem Umsatz der jeweiligen Unternehmen. Die verpflichtende Nutzung von e-Invoicing wurde nun mittlerweile auch auf den öffentlichen Sektor ausgeweitet.
B2G
Seit März 2021 sind alle öffentlichen Einrichtungen dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Lieferanten mit einem Umsatz von über 5 Mio. Türkischen Lira, können ihre elektronischen Rechnungen nun durch die Angabe einer KAMU kennzeichnen, sofern sie bereits bei der türkischen Steuerbehörde (TRA) registriert sind. Mithilfe der Angabe von KAMU in der Rechnung, können also Rechnungen an öffentliche Unternehmen ausgestellt werden.
Ab Juli 2021 gilt zusätzlich, dass all diejenigen öffentlichen und privaten Einrichtungen e-Fatura und e-Arsiv Rechnungen bei der TRA melden müssen, die eine Vereinbarung mit dem SGK-Gesundheitssystem haben.
B2B
Im B2B-Sektor müssen derzeitig alle Unternehmen mit einem Rechnungsvolumen von mehr als 5 Mio. TL e-Invoicing nutzen.
Ab Juli 2021 gilt nun:
Alle Unternehmen, die nicht dazu verpflichtet sind, sich bei der TRA zu registrieren, müssen sämtliche Rechnungen mit einem Wert über 5.000 TL im e-Arsiv-Format deklarieren. Dies gilt ebenfalls bei einem täglichen Rechnungsvolumen von über 30.000 TL.
Die Pflicht zur Deklaration von elektronischen Tickets im e-Adisyon-Format kommt noch hinzu. Unternehmen im Dienstleistungssektor (Tourismus – Restaurants), die Papiertickets ausstellen, müssen diese ab sofort im elektronischen Format e-Adisyon deklarieren. Im Laufe der ersten drei Monate nach Ankündigung, wird die TRA vermutlich noch eine Liste der betroffenen Unternehmen veröffentlichen.
Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Deklaration der elektronische Spesenabrechnung e-Gider Pusulu in Kürze auch noch verpflichtend werden könnte, da sie bisher nur auf freiwilliger Basis gilt.
Das System für elektronische Rechnungen in der Türkei unterscheidet damit zwei verschiedene Arten von Rechnungen. Die e-Fatura ist für diejenigen Rechnungen, die für B2B-Transaktionen zwischen Unternehmen, die bei der TRA registriert sind, vorgesehen ist. E-Arsiv hingegen wird für B2B- und B2C-Transaktionen mit Unternehmen verwendet, die nicht bei der TRA registriert sind. Je nach Rechnungsstatus des Rechnungsempfängers müssen derzeit alle türkischen Unternehmen mit einem jährlichen Rechnungsvolumen von 5. Mio TL und mehr die e-Fatura und e-Arsiv nutzen.
Bisherige Regelung
Alle Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von 5 Mio. TRY (bisher 10 Mio. TRY) sind dazu verpflichtet ihre Rechnungen bis zum 1. Juli des Folgejahres zu digitalisieren. Dies gilt insbesondere für alle Zwischenhändler und Kaufleute der Obst- und Gemüseindustrie bis zum 1. Januar 2020. Unternehmen auf dem Energiemarkt, Automobilhersteller, Online-Verkäufer und Web-Werber können sich dahingegen noch bis zum 1. Juli 2020 Zeit lassen.
Nichtsdestotrotz sollte man sich möglichst früh darum kümmern und idealerweise das E-Invoicing einem Profi überlassen, der sich nicht nur um die Rechnungen, sondern auch direkt um die Archivierung und die Frachtscheine kümmern kann. Denn das e-Archiv Invoice, oder auch e-Bill, wird mit dem gleichen Datum verbindlich, wie die E-Rechnung für das jeweilige Unternehmen. Nur für Zwischenhändler im Internetverkauf und Web-Werber gilt die Frist bereits ab dem 1. Januar 2020 e-Archiv Invoicing zu nutzen.
E-Waybill in der Türkei ist dann die nächste Regulierung, auf die man sich als Unternehmen ab 1. Juli 2020 einstellen sollte. Einigen dürfte auch der Begriff e-Despach Note vertraut sein, wobei diese Richtlinie dann auch für die Eisen- und Stahlindustrie sowie für registrierte Nutzer von GTS (Düngemittelverfolgungssystem) relevant sein wird.
Laut Billentis-Report von 2021 müssen Steuerzahler mit Bruttoumsatzerlösen über TRY 5 Millionen (~550’000 EUR) im Jahr 2020 vor dem 1. Juli 2021 auf das e-arşiv-Rechnungssystem umsteigen.
Unsere E-Invoicing Experten stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, sollten Sie noch Fragen zu dem Thema haben oder zusätzliche Informationen benötigen.