B2G-Leistungen (ab sofort)
Steuerzahler, die Rechnungen für Leistungen an staatliche Einrichtungen ausstellen
Laut einem Bericht von Reuters, hat Albanien nun angekündigt, dass es ein neues Online-Rechnungssystem einführen wird. Damit sollen die Einnahmen im Land gesteigert werden und verhindert werden, dass Unternehmen Steuerzahlungen umgehen.
Da Albanien angeblich der EU beitreten will, machen sie damit einen wesentlich Schritt in Richtung von Regelungen, die bereits in vielen EU-Ländern etabliert sind. Mit Amtseinstieg von Premierminister Edi Rama wurde dabei auch eine Kampagne durchgeführt, die Unternehmen dazu aufforderte, sich registrieren zu lassen und Quittungen auszustellen. Dennoch befolgen viele Unternehmen des Landes diese Praxis noch nicht.
Nach Finanzministerin Anila Denaj ist das Hauptziel die Steuerhinterziehung zu bekämpfen, durch eine gesunde Gesetzgebung, Technologie und Echtzeit-Informationen für jede Transaktion, jedes Produkt und jede Quittung.
Außerdem bestätige die Ministerin, dass ca. 1.600 Hotels auf einer Buchungsseite nicht bei den zuständigen Steuerbehörden registriert seien. Einige Hotels wurden daher geschlossen und durften erst nach einer Registrierung wieder öffnen. Sie bemerkte auch, dass 160 Treibstofflieferanten und 453 Bauunternehmen ebenfalls keine Steuern zahlten.
Die Regierung hat den Unternehmen mitgeteilt, dass sie eine Geldstrafe zahlen müssen, wenn sie keine Quittungen vorlegen.
Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) war der so genannte Schattenmarkt von 1991 bis 2015, dem Jahr der NATO-Mitgliedschaft und des EU-Beitritts, für ein Drittel der wirtschaftlichen Aktivitäten verantwortlich.
Der neue Plan verpflichtet die Unternehmen, ab dem 1. Januar alle Online-Transaktionen zu melden. Bis 2021 sollen alle Steuertransaktionen elektronisch erfolgen. Die Generaldirektorin der Steuerabteilung, Delina Ibrahimaj, erwartet, dass der Plan das Land voranbringen wird, mit einer etwa 15-prozentigen Erhöhung der Mehrwertsteuererhebung und einem effizienteren Steuererhebungsprozess.
Die Körperschaftssteuer im Land wird pauschal auf 15 Prozent festgelegt. Wenn ein Unternehmen weniger als acht Millionen Umsatz macht, ist es von dieser Steuer befreit. Damit ein Unternehmen steuerlich ansässig ist, muss es in Albanien gegründet worden sein oder dort eine ständige Niederlassung haben.
2021 hat Albanien ein neues Gesetz verabschiedet, welches die neuen Regeln bezüglich elektronischer Rechnungsstellung beinhaltet. Diese Anforderungen sind seit dem 1. Januar 2021 gültig.
Seit diesem Jahr sind also bestimmte Gruppen verpflichtet, die herkömmliche Papierrechnung durch ein elektronisches Format zu ersetzen.
Folgende Steuergruppen sind betroffen:
Um eine elektronische Rechnung zu erstellen, ist eine sichere und kompatible Software oder Lösung notwendig, die von den Steuerbehörden zertifiziert ist. Dadurch können die Informationen über die Lieferungen in Echtzeit übertragen werden. Nur diese Rechnungen, die über eine solche Software ausgestellt werden, werden auch als gültiges Dokument für Steuerzwecke betrachtet. Unternehmen ist es auch möglich, eine interne Software zu nutzen, sofern sie von den Behörden zertifiziert wurde.
Es gibt auch Lösungen, bei denen keine bestimmte Software, die von den Behörden zertifiziert sein muss, erforderlich ist. Das vereinfachte Fiskalisierungsverfahren in Albanien erfordert keine Installation oder Verwendung einer speziellen Rechnungssoftware. Steuerzahler müssen ihre Rechnungen bei diesem System in einem zentralen Gateway für Rechnungen, einem sogenannten Self-Care Portal, registrieren. Dieses Portal ist jedoch nur für eine Begrenzte Kategorie von Steuerzahlern oder öffentlichen Behörden erlaubt.
Folgende Gruppen fallen darunter:
Steuerzahler bei B2G-Transaktionen sollten zunächst einen Antrag bei der Nationalen Agentur für die Informationsgesellschaft (NAIS) stellen, damit sie das elektronische Zertifikat erhalten.
Von den Steuerbehörden wurde ein Konto im Central Gateway of Invoices eingerichtet, damit die eigene Geschäftsinformationen und Rechnungslösungen identifiziert und aktualisiert werden können. Darauf sollten Unternehmen bzw. Steuerzahler zugreifen können.
Außerdem sollten Steuerzahler in Albanien sich zeitnah mit den zertifizierten Softwareanbietern in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob die vorhandene Lösung die Rechnungsstellung gemäß den gesetzlichen Anforderungen ermöglicht.
Steuerzahler, die es nicht möglich machen konnten, die entsprechende Rechnungssoftware bis zum 1. Januar 2021 zu implementieren, können bis zum 30. Juni 2021 das vereinfachte Fiskalisierungsverfahren nutzen.
Bevor man dann eine elektronische Rechnung erstellt, muss man das elektronische Zertifikat in das Central Gateway of Invoices hochladen.
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Muzaffer Havcarci
INPOSIA e-Invoicing-Spezialist