Der GST-Rat hat beschlossen, dass die Nutzung des Invoice Registration Portal (IRP) für sämtliche B2B Transaktionen verpflichtend ist. Seit 1. Januar 2021 gilt die E-Invoicing-Pflicht schon für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 crore (ca. 12 Mio. EUR). Seit 1. April 2021 betrifft diese Pflicht alle B2B Transaktionen.
Damit wurde auch das bestehende E-Waybill System innerhalb des IRP abgelöst, sodass Rechnungssteller keinen separaten elektronischen Frachtbrief generieren müssen.
Seit April 2021 besteht in Indien also die Pflicht, das neue Reportingsystem für elektronische Rechnungen zu nutzen.
Wie funktioniert die automatisierte Rechnungsberichterstattung
im Einzelnen?
- Die elektronischen Rechnungen werden von Rechnungsaussteller oder Steuerzahler direkt im eigenen Buchhaltungssystem erstellt und dann an das IRP gemeldet (entweder direkt über die B2B-API-Verbindung oder indirekt über einen GST Suvidha Provider (GSP)).
- Die B2B-API-Verbindung ist bei mittlerem und hohem Belegvolumen für einen wirtschaftlichen Bereich sehr komplex.
- Für eine direkte B2B-API-Verbindung ist aus Sicherheitsgründen eine statische indische IP-Adresse und ein Sicherheitsaudit durch eine registrierte Agentur erforderlich.
- Es wird daher fast ausschließlich eine Verbindung über ein GSP genutzt, die den kompletten Prozess der Rechnungserstellung vereinfacht.
- Das IRP validiert dann die Rechnungsdaten, prüft das GST-System auf Duplikate, gibt eine eindeutige Rechnungsreferenznummer (IRN), signiert die Rechnung digital und fügt einen QR-Code hinzu.
- Der Rechnungsaussteller erhält dann die fertige Rechnung in signiertem JSON-Format zurück.
- Danach können die Rechnungsdaten im eigenen ERP-System aktualisiert und die Rechnung kann beispielsweise im PDF-Format per E-Mail an den Empfänger versendet werden.
Welche Herausforderungen bestehen bei e-Invoicing in Indien?
- Es ist eine individuelle Verwaltung und Überwachung verschiedener Anbieter notwendig.
- Alle Anforderungen, die die elektronische Rechnungserstellung betreffen, müssen eingehalten werden.
- Es muss eine einfache und zulässige Verbindung zu den jeweiligen ERP-Systemen vorhanden sein.
E-Invoicing Fristen in Indien
- E-Invoicing Pflicht besteht seit dem 1. Oktober 2020, nachdem die Frist aufgrund von Covid-19 vom 1. April 2020 verschoben wurde.
- Seit 1. Oktober 2020 besteht die Pflicht für B2C-Rechnungen einen QR-Code zu enthalten.
- Seit 1. Oktober 2020 werden bestimmte steuerpflichtige Gruppen aus dem Geltungsbereich der E-Invoicing-Reform ausgeschlossen. Darunter fallen z.B. Versicherungsgesellschaften, Banken und andere Finanzinstitute, Nicht-Bank-Finanzinstitute und Personenbeförderungsdienste.
Aufgrund der sehr dynamischen Lage lässt sich schließen, dass in Zukunft auch noch weiterhin Änderungen und neue Fristen in Indien kommen werden. Dabei halten wir Sie stets up-to-date.
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Muzaffer Havcarci
INPOSIA e-invoicing Spezialist