Breaking News: E-invoicing Pflicht ab März 2022
Die Einführung der elektronischen Rechnung geht ihren nächsten Schritt in Neuseeland, um Steuerprozesse und Unternehmen besser unterstützen zu können. Ab dem 31. März 2022 müssen große Unternehmen und zentrale Regierungsbehörden in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Dafür wird ein PEPPOL Access Point benötigt sowie eine neuseeländische Unternehmensnummer (NZBN). Die Regierung plant mithilfe von B2G E-invoicing bis Juli 2026 4,4 Mrd. USD einsparen zu können, wenn 90% der B2G-Transaktionen elektronisch abgewickelt werden. Ziel dieser Maßnahme ist das Steuerverfahren zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Kosten zu senken und Steuerbetrug zu bekämpfen.
Neuseeland möchte hinsichtlich der Digitalisierung bestimmter Prozesse weiter voranschreiten, daher ist die standardisierte elektronische Rechnungsstellung eine der ersten digitalen Innovationen des Landes.
Im Februar 2019 haben sich die neuseeländische und australische Regierung zu einem gemeinsamen Ansatz für die elektronische Rechnungsstellung verpflichtet und bekannt gegeben, dass sie sich dem PEPPOL-Netzwerk anschließen möchten. Am 31. Oktober 2019 wurde dieser Plan dann realisiert und der private Sektor und die Regierungsbehörden haben begonnen, die elektronische Rechnung einzuführen. Mittlerweile nutzen insgesamt 32 Länder PEPPOL und in Zukunft sollen auch noch weitere Länder dem Netzwerk beitreten.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung (MBIE), das zu einer PEPPOL-Behörde wurde, ist für die Überwachung der neuseeländischen e-Rechnungsstellung zuständig.
Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das Australian New Zealand Electronic Invoicing Board (ANZEIB) gegründet, um die Implementierung der elektronischen Rechnung zu begleiten und voranzuführen. Das ANZEIB setzt sich aus Beamten und unabhängigen Wirtschaftsvertretern zusammen.
Vorteile elektronischer Rechnungen:
Wenn Sie mehr über die Länder, die im PEPPOL-Netzwerk vertreten sind, wissen wollen, laden Sie sich unseren kostenlosen Onepager dazu herunter:
Voraussetzungen für die elektronische Rechnungsstellung
Neuseeland und PEPPOL
Wie bereits erwähnt, implementierte Neuseeland PEPPOL im Jahr 2019. Durch diesen Beitritt nimmt das Land an einem globalen Prozess teil, welcher den grenzüberschreitenden Austausch von elektronischen Rechnungen ermöglicht. Neuseeland möchte durch den Beitritt in das PEPPOL-Netzwerk zusätzlich die Möglichkeit nutzen, einen vollelektronischen B2B-Handel zu erreichen.
Warum Sie INPOSIA als Ihren PEPPOL Access-Point-Anbieter nutzen sollten, lesen Sie in unserem
PEPPOL-Beitrag:
Was sollte man bei der Auswahl des neuseeländischen Access-Point-Anbieters beachten?
PEPPOL
Dienstanbieter muss eine PEPPOL-Zertifizierung haben
Internationale Fähigkeit
Der ausgewählte Anbieter muss in der Lage sein, Dienste für neuseeländische Unternehmen anzubieten
Vielfältigkeit
Anbieter sollte verschiedene Dienste anbieten können
Angebot
Angebot verschiedener Konnektivitätsoptionen, wie AS4, SFTP und API
Sicherheit
Gewährleistung der Sicherheit des Unternehmens
Benachrichtigungen
Bereitstellung von Benachrichtigungen
Preis
Vielzahl von Preisplänen, passend zum Budget
Implementierung der elektronischen Rechnung
New Zealand Business Number (NZBN) kennen
Diese Nummer erhält ein Unternehmen automatisch, wenn es sich für die elektronische Rechnungsstellung registriert hat. Die Nummer kann jedoch auch auf der offiziellen Website des New Zealand Network eingesehen werden. Zudem sollten Unternehmen auch die NZBNs von all ihren Handelspartnern wissen. Darüber hinaus kann auch der NZBN-Business-Match-Service genutzt werden, damit man die NZBNs mehrerer Unternehmen finden kann.
Service Provider auswählen
Man muss einen PEPPOL-akkreditierten Dienstleister beauftragen, der das Unternehmen an das PEPPOL-Netzwerk anschließt, damit die elektronische Rechnungsstellung ermöglicht werden kann. Es gibt zwei Kategorien von Dienstleistern. Zum einen Anbieter von Buchhaltungssoftware, die Softwarelösungen für das Finanzmanagement anbieten und zum anderen E-Invoicing-Dienstleister, die das Unternehmen letztendlich an das eDelivery-Netzwerk von PEPPOL anschließen.
Ausblick
Bleiben Sie weiterhin informiert über gesetzliche Neuerungen für die elektronische Rechnungsstellung in Neuseeland und lesen Sie regelmäßig unseren Newsbeitrag. Wir halten Sie auf dem Laufenden und updaten regelmäßig unsere Beiträge!
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Muzaffer Havcarci
INPOSIA e-Invoicing-Spezialist