BREAKING NEWS: Elektronische Rechnungen ab 1. Juli 2022
Ab Juli 2022 sind Steuerpflichtige im B2B-Bereich verpflichtet, bei Produkten mit hohem steuerlichem Risiko, ihre Rechnungen elektronisch auszustellen und zu versenden. Das wurde in der Notverordnung Nr. 130/2021 am 18. Dezember 2021 bekannt gegeben. Hierfür soll das nationale Rechnungssystem RO e-factura für elektronische Rechnungen verwendet werden. Wichtig dabei ist, dass beide Seiten, die beim elektronischen Rechnungsaustausch beteiligt sind (Lieferant und Käufer) im „RO e-factura-Register“ registriert sind.
Vom 1. April bis zum 30. Juni 2022 können B2B-Steuerzahler freiwillig ihre Rechnungen elektronisch ausstellen, auch wenn der Käufer noch nicht registriert ist.
Für welche Produkte gilt die Regelung?
Als steuerlich risikoreiche Produkte werden Produkte bezeichnet, die mit einem hohen Risiko für Steuerbetrug und Steuerhinterziehung behaftet sind. Welche Produkte genau darunterfallen, ist noch unklar. Hierfür wird demnächst eine Liste veröffentlicht, die allerdings ständig angepasst und erneuert wird.
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Muzaffer Havcarci
INPOSIA e-Invoicing-Spezialist