Welche e-Invoicing-Fristen und Standards erwarten Sie in 2020?
In Zeiten der Digitalisierung sind automatisierte und digitalisierte Rechnungsprozesse unverzichtbar geworden. Die Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ermöglicht es, Kosten bis zu 80% gegenüber der Papierrechnung einzusparen. Zudem können Ressourcen wie Personal, Zeit und Rohstoffe eingespart und Fehler minimiert werden.
Am 01.07.2011 wurde vom Bundesministerium der Finanzen beschlossen, dass die elektronische Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt wird. Seitdem kann eine e-Rechnung auch per E-Mail verschickt werden und muss nicht unbedingt signiert werden.
Jedes Jahr gibt es neue Anforderungen in verschiedenen Ländern zu e-Invoicing, denn immer mehr Länder steigen im öffentlichen Sektor auf e-Invoicing um und digitalisieren Ihre Rechnungsprozesse.
Was erwartet uns also in 2020?
In dieser Übersicht sehen Sie, welche Länder im Jahr 2019 verpflichtet wurden auf e-Invoicing umzustellen. Zudem geht die Reise dieses Jahr für Griechenland, Norwegen, Polen und Frankreich sowie Großbritannien und Ungarn in Richtung e-Invoicing.
Albanien
Bis 2020 sind die Steuerzahler in Albanien verpflichtet elektronische Rechnungen in Echtzeit an die Steuerbehörden zu ermitteln, als Maßnahme um Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Estland
Ab April 2020 gilt der europäische E-Invoicing-Standard, da das Annehmen und Verarbeiten von elektronischen Rechnungen für den öffentlichen Sektor und für sämtliche B2G-Transaktionen verpflichtend wird.
Norwegen
Ab 01.01.2020 soll in Norwegen die Verpflichtung zur Abgabe von SAF-T für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als NOK 5 Mio. eingeführt werden. Der SaF-T muss nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die Steuerbehörde ihn anfordert.
Polen
Im Januar 2020 wird in Polen auch die Reglung eingeführt, dass sobald ein Steuerpflichtiger Zahlungen auf ein Konto überweist, das nicht auf der weißen Liste des Leistenden aufgeführt ist, bei einem Überweisungsbetrag über PLN 15.000 der Leistungsempfänger zusammen mit dem Leistenden für die Steuerschuld haftet. Die e-Invoicing-Plattform PEF, bestehend aus PEPPOL Access Points, wird in Polen für elektronische Rechnungen im B2G-Bereich genutzt. In Polen ist das Ausstellen elektronischer Rechnungen freiwillig, während Empfänger dazu verpflichtet sind, e-Rechnungen empfangen zu können.
Frankreich
Elektronische Rechnungen werden in Frankreich für den B2G-Bereich verpflichtend ab 2020. Dies gilt auch für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern. Dafür genutzt wird das Portal Chorus Pro.
Indien
Nach einem neuen Zeitplan der Regierung wurde beschlossen, dass für Unternehmen mit einem Umsatz von Rs.100 crore oder mehr ab dem 1. April 2020 die elektronische Rechnungsstellung obligatorisch ist. Mit diesem neuen E-Invoicing-System wird die Standardberichterstattung zwischen Steuerzahlern und Behörden vereinfacht.
Durch die Möglichkeit, B2B-Rechnungen und Steuern zu überwachen, kann Steuerhinterziehung verhindert werden. Die Erstellung der E-Rechnung liegt in der Verantwortung des Steuerzahlers, der diese an das Invoice Registration Portal (IRP) der GST melden muss. Dieses Portal generiert eine eindeutige Rechnungsreferenznummer (IRN) und signiert die E-Rechnung digital und generiert einen QR-Code. Der QR-Code enthält wichtige Parameter der E-Rechnung und sendet diese an den Steuerzahler zurück, der das Dokument zuerst erstellt hat. Das IRP sendet die unterschriebene E-Rechnung auch an den Empfänger des Dokuments in der auf der E-Rechnung angegebenen E-Mail.
Ungarn
In Ungarn ist eine Mehrwertsteuer-Echtzeitmeldung für Rechnungen im Inland bereits seit 2018 vorgeschrieben. Ab April 2020 gilt es zu beachten, dass das XSD-Datenformat 1.1 mit der Schnittstellenversion 2.0 in der Produktionsumgebung eingesetzt wird. Steuerzahler mit einer USt. Von mindestens 100.000 HUF sind jedoch dazu verpflichtet, die Daten automatisch und elektronisch an die ungarische Steuerbehörde zu übermitteln.
Türkei
Alle Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von 5 Mio. TRY sind dazu verpflichtet ihre Rechnungen bis zum 1. Juli 2020 zu digitalisieren. Für alle Zwischenhändler und Kaufleute der Obst- und Gemüseindustrie gilt dies ab 1. Januar 2020. Unternehmen auf dem Energiemarkt, Automobilhersteller, Online-Verkäufer und Web-Werber haben Zeit bis zum 1. Juli 2020. Gleiches gilt für E-Waybill oder E-Despach Note.
Lesen Sie auch unseren Blogartikel über die e-Invoicing-Richtlinien für die Türkei 2020
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PEPPOL weiterhin auf dem Vormarsch
Das EU-Projekt PEPPOL ermöglicht es internationalen Unternehmen, Ihre Kommunikation im Beschaffungsprozess elektronisch abzuwickeln – vom öffentlichen Sektor bis zu privaten Unternehmen. Mittlerweile sind über 32 Länder an das PEPPOL-Netzwerk angeschlossen und es folgen immer mehr. So haben 2019 Länder wie Litauen, Malaysia, Mexico, Rumänien, Slowakische Republik und Australien die Zertifizierung zum PEPPOL Access-Point durchlaufen. Es können aber über Europa hinaus auch elektronische Rechnungen nach Singapur, Kanada, die USA und Neuseeland übertragen werden.
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Muzaffer Havcarci
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