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Finnland erweitert das Gesetz zur E-Invoicing Richtlinie im April 2020
E-Invoicing in Finnland ist kein neues Thema, denn die Finnen setzen E-Invoicing schon seit den 90er Jahren ein. Im Jahr 2010 wurde das B2G (Business-to-Government) E-Invoicing in Finnland obligatorisch.
Dabei müssen öffentliche Verwaltungseinrichtungen elektronische Rechnungen empfangen können und Firmen die sogenannten E-Rechnungen über die nationalen Standards verschicken. Die Finnen nutzen eigene e-Invoicing Standards, wie das TEAPPSXML und Finvoice, welche beide auf dem XML Standard, welcher von der Europäischen Richtlinie 2015/55/EU vorgegeben werden, beruht. Rechnungen können an die Verwaltung auch über das PEPPOL Netzwerk gesendet werden.
Seit April 2020 können laut Gesetz 241/2019, jetzt auch private Unternehmen in Finnland auf das Recht bestehen, auch von ihren Lieferanten Rechnungen in elektronischer Form zu erhalten. Dabei wurden folgende Vorgaben gemacht:
- B2B-Rechnungen müssen der Norm EN 16931 und den finnischen Standards entsprechen
- Rechnungsempfänger können alle E-Rechnungen ablehnen, die im PDF-Format oder nicht dem XML Standard entsprechen
- Ältere Versionen von TEAPPSXML und Finvoice werden wegen der Corona Pandemie noch akzeptiert
Das bedeutet, dass das Gesetz ab dem 1.April 2020 öffentlichen Verwaltungen und privaten Unternehmen erlaubt, von finnischen Lieferanten elektronische Rechnungen zu fordern. Somit bedeutet das, dass der finnische Rechnungsempfänger elektronische Rechnungen, welcher nicht der europäischen Norm entsprechen, ablehnen kann.
Wie geht es in Zukunft weiter?
Wie es aussieht wird PEPPOL zunächst nicht zu den E-Inviocing Standards im öffentlichen Sektor, in Finnland gehören, was aber noch nicht auszuschließen ist. In Finnland wachsen die Registrierungen der Privatunternehmen bei PEPPOL BIS Billing 3.0. Somit könnte das ein Indikator für die zukünftige Einführung für PEPPOL im öffentlichen Sektor bedeuten.
Wenn Sie noch mehr über länderspezifische Anforderungen erfahren möchten, dann schauen Sie doch mal auf unsere Länderliste für E-Invoicing:
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Muzaffer Havcarci
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