Elektronische Rechnungsstellung
Seit 2014 ist die elektronische Rechnung, „eRačun“, an den öffentlichen Sektor verpflichtend. Auch Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen und die in Slowenien ansässig sind und somit eine slowenische Steuernummer haben, müssen ihre Rechnungen seither in elektronischer Form ausstellen.
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Außerdem stellt sich Slowenien nun auch auf das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel ein. Denn am 29.Juni 2021 wurden die neuen Regelungen von den Behörden akzeptiert und für den elektronischen Geschäftsverkehr ab 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Darüber hinaus wurden noch weitere Klarstellungen in Bezug auf das Einfuhrverfahren bei Fernverkäufen vorgenommen.
Im Kontext der Covid-19 Pandemie wurde auch die befristete Mehrwertsteuerbefreiung für medizinische Hilfsmittel und Subventionen verlängert. Diese Verlängerung gilt für den Erwerb und die Lieferung von Schutz- und medizinischen Geräten bis zum 31. Dezember 2021.
Welche Anforderungen gibt es?
Wie wird die elektronische Rechnung übermittelt?
Slowenien hat ein eigenes EDI-Netzwerk (UJPnet) aufgebaut, an das die Rechnungen gerichtet sein müssen, weswegen eine Zustellung per E-Mail oder Fax nicht erlaubt ist.
Grundsätzlich ist die Art der Rechnungsübermittlung in drei verschiedenen Varianten erlaubt:
Alle Unternehmen
Rechnungen können mit Hilfe des Bankart-Prozessors über die Banken, die am Interbankenaustausch eRačunov teilnehmen, ausgetauscht werden.
Kleine Unternehmen
Kleine Lieferanten, die eine geringe Menge an Rechnungen haben, können ihre Rechnungen über ein kostenloses Webportal, das von der Steuerbehörde eingerichtet wurde, versenden.
Mittlere und große Unternehmen
Mittlere und große Unternehmen können ihre Rechnungen mir akkreditierten Lieferanten, die eine Zertifizierung durch die UJP erhalten haben, versenden. Allerdings müssen die Lieferanten zusätzlich über eine Kommunikationsplattform verfügen, die sich mit der Verwaltung verbinden kann.
Ausblick
Zukünftig ist zu erwarten, dass auch der private Sektor von der obligatorischen Rechnungsstellung in elektronischer Form betroffen sein wird.
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Muzaffer Havcarci
INPOSIA e-Invoicing-Spezialist