Am 27. November 2018 ist das deutsche E-Rechnungsgesetz (2014/55/EU) in Kraft getreten. Dieses besagt, dass ab dem 27. November 2020 öffentliche Auftraggeber, so Kommunen und Behörden, verpflichtet sind, auf die Bearbeitung von E-Rechnungen umzustellen. Davon sind der Empfang, die Bearbeitung und der Versand von elektronischen Rechnungen betroffen.
Was als Vereinfachung geplant war, kompliziert die Situation jedoch nur: Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln und Vorschriften, manche reagieren schneller, manche langsamer. Was dafür gedacht war, 60-80 Prozent der Kosten zu sparen, wirft nun nur noch Fragen auf. Welches Rechnungsformat? Was passiert, wenn Lieferanten bundeslandübergreifende Aufträge entgegennehmen? Die technischen und gesetzlichen Unterschiede stellen die Länder vor ein großes Chaos.
Machen Sie es sich und Ihrer Kommune auf jeden Fall bewusst, dass PDF kein E-Rechnungs-Format und damit ungültig ist. Die Rechtsverordnung definiert XRechnung sowie Formate, die kompatibel mit dem CEN-Standard sind, als zulässig.
Um rechtzeitig zur Deadline alle Gesetzesvorgaben erfüllen zu können, sollten Sie außerdem so früh wie möglich eine Ist-Analyse ihrer IT-Struktur vornehmen.